Der Stundensatz einer Behandlung ist abhängig von der jeweiligen Krankenversicherung:
Privatversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfeversicherung:
140,- Euro pro 60 Minuten
170,- Euro pro 90 Minuten
Gesetzliche Krankenversicherung, Selbstzahler:
120,- Euro pro 60 Minuten
150,- Euro pro 90 Minuten
Eine Behandlung dauert in der Regel 60 Minuten. Für die erste Behandlung planen Sie bitte 90 Minuten ein.
Bei Privatversicherten, Zusatz- oder Beihilfeversicherten werden die Kosten in der Regel nach den jeweiligen Vertragsbedingungen übernommen. In diesem Fall wird die Rechnung nach der Gebührenverordung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mittlerweile anteilig osteopathische Behandlungen. Für die Kostenbeteiligung benötigt die Krankenkasse ein Rezept von Ihrem Hausarzt. Bitte lassen Sie sich das Rezept vor der ersten osteopathischen Behandlung ausstellen, sonst übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse welche Kosten übernommen werden, sowohl für Osteopathie- als auch für Heilpraktikerleistungen .
Falls es Ihnen finanziell nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, die oben genannten Behandlungspreise aufzubringen, sprechen Sie mich bitte offen an. Wir werden sicher eine Lösung finden. Es wäre sehr schade, wenn Sie aus einem solchen Grund auf eine osteopathische bzw. schmerztherapeutische Behandlung zur Linderung Ihrer Beschwerden verzichten würden. Zögern Sie nicht mich darauf anzusprechen.
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